Die kurzfristige Beschäftigung und ihre Tücken. Alles was ihr dazu beachten müsst erklären wir euch wie immer kurz und kompakt.
Für zum Beispiel Studierende oder Selbstständige ist diese Art der Beschäftigung möglich und bleibt, sofern diese auf maximal 70 Tage oder 3 Monate befristet ist, sozialversicherungsfrei.
Mehr Informationen auch auf unserem Blog:
www.easylohn.de