1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Maßregeln der Besserung und Sicherung… klingen furchtbar und irgendwie nach Zuchthaus, sind aber im Prinzip Präventionsmaßnahmen, denn sie sind schuldunabhängig, können also auch bei schuldunfähigen Personen angeordnet werden. Sie stellen keine Strafe dar, denn das deutsche Strafrecht fährt “zweispurig”: Strafe reagiert auf begangenes Unrecht, Maßregeln sollen dagegen zukünftige Gefahren abwehren und die Allgemeinheit schützen.
Alle Maßregeln unterliegen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, denn sie stellen zum Teil sehr schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte der Betroffenen dar.