1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Ist “drinnen” manchmal besser als draußen? Ja. Klingt seltsam, ist aber so.
Wir schauen uns die beiden Arten von Bewährung an. Eine Art gibt`s sofort, die andere erst später. Bei einer Variante darf der Betroffene mitentscheiden, bei der anderen nicht. Und ja: Manche möchten lieber ihre Strafe absitzen, als - vielleicht auch unter Auflagen - auf freiem Fuß zu sein.
Woran man meistens zuerst denkt: Die Strafaussetzung, die gleich mit dem Urteil erfolgt, §56 StPO.
Der andere Fall betrifft die Aussetzung des Strafrestes, wenn man sich schon in Haft befindet, §57 StPO.
Hinterhergeworfen bekommt man Bewährung übrigens nicht. Der konkrete Fall muss sich dafür schon eignen. Sozialprognose und so.