1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema. 10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Kinder in den Knast? Nicht doch! Nur als ultima ratio!
Im Jugendstrafrecht gibt es einige Besonderheiten, denn anders als bei Erwachsenen steht hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das StGB gilt für Jugendliche übrigens genau so, wie es ist. Aber das Verfahren in Jugendsachen läuft etwas anders.
Und auch die Sanktionen unterscheiden sich deutlich, denn sie haben meist pädagogischen Charakter. Weitere Besonderheit: Die von Staatsanwaltschaft und vom Gericht unabhängige Jugendgerichtshilfe.
Warum diese Besonderheiten in Jugendsachen? Weil Dummheiten machen irgendwie zum Erwachsenwerden dazugehört.
Profi Tipp: Blödsinn anstellen und rebellieren geht auch ganz ohne Verstoß gegen Strafgesetze 🙂 Fun Fact: Die Gefahr, dass männliche Jugendliche straffällig werden, verringert sich oft schlagartig gegen null, sobald die erste Freundin am Horizont auftaucht. Samt vs. Seide: Immer sonntags um 9:30 Uhr!