«Wer mit 14 oder 15 ein schweres Verbrechen begeht, hat uns bis 25 an der Backe» erklärt Roland Zurkirchen, leitender Oberjugendanwalt des Kantons Zürich im Gespräch mit Claudia Steinmann zum Ruf nach einer Verschärfung und der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei extremen Gewaltdelikten.