Ihr habt Anrecht auf barrierefreie Behördenpost. Andererseits habt ihr gegenüber der Behörde auch die Pflicht, die Post
zu lesen.
Im Interview erklärt Christiane Möller, Rechtsreferentin des DBSV, welche Pflichten es gibt und wie man sein Recht einfordert.
Auf offsight.de findet ihr weiterführende Links zum Gesetzestext und zur Schlichtungsstelle.