Erhalten auch Teilzeitbeschäftigte Zuschläge für Überstunden? Und wenn ja, ab wann? Viele Tarifverträge sehen Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst vor, wenn diese die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschreiten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht am 5.12.2024 entschieden: Teilzeitkräfte haben grundsätzlich Anspruch auf Überstundenzuschläge ab der ersten Überstunde, die über deren individuelle Arbeitszeit hinausgeht.