Der Personalrat muss nicht warten, bis die Dienststelle beteiligungspflichtige Maßnahmen durchführt. Er kann selbst in Mitbestimmungsangelegenheiten gegenüber der Dienststelle initiativ tätig werden. So kann der Personalrat wichtige Maßnahmen im Sinne der Beschäftigten anstoßen. Doch nicht immer sind die Dienststellen über solche Initiativen erfreut.