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Eine vereinbarte Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer der Befristung stehen. Doch wie lang darf die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis genau sein? Mit dieser Frage beschäftigt sich das LAG Berlin-Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung.