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Description

Das Ruhen der Leistungsansprüche nach § 34 SGB XI wurde aktualisiert – mit einer praxisrelevanten Klarstellung: Pflegeleistungen werden nun einheitlich für bis zu 8 Wochen weitergezahlt, unabhängig von der Leistungsart.

In dieser Episode sprechen wir darüber, was sich konkret geändert hat, ordnen die Regelung fachlich ein und grenzen sie von früheren Interpretationen ab.

Eine kompakte, aber wichtige Folge für alle, die auf dem aktuellen Stand des SGB XI bleiben und Pflegeleistungen rechtssicher beurteilen möchten.