Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind eine Leistung nach §40 SGB XI und stehen jedem Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit zu, ebenso die Nutzung eines Hausnotrufes. Wir schauen uns die beiden Leistungen genau an und sprechen über Inhalte, Beantragung und Voraussetzungen.