Der Pflegeprozess ist die Basis pflegerischer Arbeit. Seit dem 1. Januar 2020 sind für die Pflegefachpersonen folgende Aufgaben vorbehalten: die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie dessen Evaluation und Analyse sowie die Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität. Die Durchführung der Pflege gehört nicht zu den Vorbehalts-Aufgaben, dementsprechend dürfen pflegerische Handlungen durchaus beispielsweise Pflegefachhelferinnen und -helfern übertragen werden. Von deren Eignung und fachlicher Qualifikation für die delegierte Tätigkeit muss sich die Pflegefachperson jedoch überzeugen, da sie die Gesamtverantwortung für die Steuerung des Pflegeprozesses trägt. (siehe § 4 - Pflegeberufegesetz = PflBG).
Heute besprechen wir deshalb einen Fall ausführlicher und beleuchten dabei mehr die Pflegeplanung.
Kapitel:
Begrüßung
Die Pflegeplanung – theoretisches Basis-Wissen
Persönliche Erfahrungen und Tipps
Das Fallbeispiel
Die Fallanalyse
Das Fazit
https://www.thieme.de/de/pflegepaedagogik/10-pflegeprozess-pflegeplanung-67799.htm
https://www.buzer.de/4_Pflegeberufegesetz-PflBG.htm
https://www.pflegeplanung.net/
Wie schreibe ich eine Pflegeplanung? | Pflege Kanal https://www.youtube.com/watch?v=7I38xauKpfU