Das Verwaltungsgericht Köln hat endlich mal gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) entschieden.
Am 26.02.2026 hat das Gericht in einem Eilverfahren entschieden, die AfD darf vom BfV nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und behandelt werden.
Ich Entschuldige mich, dieser Artikel sollte eigentlich bereits am Montag dem 02.03.2026 erscheinen, doch dann kam der Iran dazwischen.
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