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Bereits in Folge 16 hatte sich Niko Härting mit dem Würzburger Staats- und Verwaltungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz über die Corona-Krise unterhalten und über die aktuellen Bewährungsproben für das Gefahrenabwehrrecht. In der neuen Folge setzen Schwarz und Härting das Gespräch fort. Im ersten Teil geht es um den neuen § 28a IfSG: Schaut man auf die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidenten, lässt sich ein Einfluss der IfSG-Reform feststellen? Im zweiten Teil wird über Entschödigungsansprüche gefachsimpelt. Lassen sich Entschädigungsansprüche aus dem IfSG ableiten? Oder aus den Entschädigungsvorschriften für Nichtstörer nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht? Bedarf es eines Rückgriffs auf das Aufopferungsrecht? Oder ist Entschädigung letztlich ein Fall für das BVerfG?