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Description

Die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge hat in den vergangenen Jahren eine neue Rekordhöhe erreicht. Nach der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers sollte der befristete Arbeitsvertrag eigentlich eine Ausnahme vom Regelfall des unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses darstellen. In der 1. Folge dieser Miniserie zur Befristung befassen sich Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder u. a. mit dem Unterschied zwischen Zeit- und Zweckbefristung.