Nach der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers sollte der befristete Arbeitsvertrag eigentlich eine Ausnahme vom Regelfall des unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses darstellen. In der 2. Folge dieser Miniserie zur Befristung befassen sich Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder u. a. mit der Frage, ob der Arbeitgeber einen sog. Sachgrund für die Befristung benötigt und welche Sachgründe es gibt.