Mitarbeitergespräche sind allgemein nicht sehr beliebt. Das betrifft zum einen die Personalverantwortlichen, besonders aber viele Beschäftigte. Darf der Mitarbeiter sich aber dem Personalgespräch so einfach entziehen? Welche konkreten Mitwirkungspflichten hat er? Wie sieht es aus, wenn er zur Verstärkung einen Beistand mit ins Gespräch bringen möchte? Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge mit den Rechtsgrundlagen und Rechtsvorschriften für das Mitarbeitergespräch und erläutern, welche gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen.