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An­spruch auf El­tern­zeit ha­ben Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer, die in den ers­ten drei Le­bens­jah­ren ih­res Kindes be­ruf­lich pau­sie­ren oder nur ein­ge­schränkt ar­bei­ten wol­len. El­tern­zeit steht dem­zu­fol­ge nicht nur der Mut­ter, son­dern auch dem Va­ter zu. Darüber hin­aus sind auch wei­te­re, in § 15 Abs. 1 Satz 1 BEEG ge­nann­te Per­so­nen an­spruchs­be­rech­tigt. Die El­tern­zeit kann von je­dem El­tern­teil al­lein oder von bei­den El­tern­tei­len ge­mein­sam ge­nom­men wer­den. Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge insbesondere darauf ein, welche Voraussetzungen Eltern bei der Beantragung von Elternzeit beantragen müssen und was es mit dem Elterngeld auf sich hat.