Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes beruflich pausieren oder nur eingeschränkt arbeiten wollen. Elternzeit steht demzufolge nicht nur der Mutter, sondern auch dem Vater zu. Darüber hinaus sind auch weitere, in § 15 Abs. 1 Satz 1 BEEG genannte Personen anspruchsberechtigt. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge insbesondere darauf ein, welche Voraussetzungen Eltern bei der Beantragung von Elternzeit beantragen müssen und was es mit dem Elterngeld auf sich hat.