Weihnachten im Schuhkarton:
Bildungsdirektion überprüft die Zusammenarbeit mit der evangelikalen
Missionsgruppe.
Neuer Rekord bei evangelischen
Kirchenaustritten – gleich um 11 % den bisherigen Höchstwert übertroffen.
Anzahl der Studierenden fällt auch.
Verwaltungsgerichtshof weist die Revision der Atheistischen
Religionsgesellschaft
zurück.
Darüber sprechen wir mit Martin und Niko vom ARG-Podcast.
Subventionierung der Mitgliedschaft in einzelnen
Religionsgesellschaften
durch die Steuerabsetzung wird wieder diskutiert, mit den üblichen Falschdarstellungen. Auch die
Orthodoxen sind mit dem System unglücklich.
Die Caritas sagt geplanten Informationstermin
ab,
weil die Vortragenden die gültige gesetzliche Regelung vertreten. Aber man muss
ja nicht mit ihr zusammenarbeiten.
Niko bei Fernsehdiskussion über die Zukunft der katholischen Kirche
Paper von Wilfried Apfalter: Is an Atheist Religion in Austria Legally
Possible?
§ 18 (1) 5. Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 600 Euro jährlich.
§ 18 (1) 7. Freigebige Geldzuwendungen an spendenbegünstigte Einrichtungen gemäß § 4a insoweit, als sie zusammen mit derartigen Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen insgesamt 10% des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß Z 8 und Z 9 nicht übersteigen.
Spenden an den Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich:
IBAN: AT68 2011 1853 9114 3700
Konfessionsfreier
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