Das Volksbegehren "Deutsche Wohnen enteignen" ist rechtlich zulässig. Das hat Innensenator Geisel entschieden. Jetzt muss nur noch der Senat über diese Entscheidung abstimmen. Fällt diese positiv aus, dann können wir Berliner im Herbst 2021 darüber abstimmen. Heinz Buschkowsky weiß schon, wo er sein Kreuz setzen würde. Er verrät es uns im Gespräch mit Simone Panteleit.