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Die Stadt Zürich erlaubte kürzlich die Nutzung von Cloud-Diensten. Grundlage für den Entscheid bildete insbesondere ein Gutachten der Anwaltskanzlei LAUX LAWYERS. Im Gespräch beantworten die Rechtsanwälte Alexander Hofmann und Christian Laux die Fragen von Martin Steiger zu ihrem Cloud-Gutachten.