Andreas nimmt eine Frage aus einer Legal Session der Datenschutzpartner Academy mit Martin nochmals auf: Muss man den EDÖB informieren, wenn eine E-Mail an die falsche Person geht? Wie ist überhaupt die Rechtslage betreffend Meldung an Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Information der betroffenen Personen nach Datenpannen?