Verantwortliche, die eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilen, können bestraft werden. Verantwortliche hingegen, die Auskunft gar nicht oder verspätet erteilen, bleiben hingegen straffrei. Andreas und Martin diskutieren einen Fall aus dem Kanton Thurgau, auch mit Blick auf einige fragwürdige Argumente der Staatsanwaltschaft.