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Was gilt, wenn der elektronische Rechtsverkehr nicht funktioniert, weil eine Plattform nicht verfügbar ist?

Martin Steiger diskutiert mit den Spezialgästen Claudia Schreiber und Daniel Kettiger, wo das Problem beim einschlägigen Art. 26 des neuen Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) liegt und wie die Bestimmung gerettet werden könnte.