Das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) nennt «private Personen», ohne sie zu definieren. Mit Anwaltskollegin und Spezialgast Sarah Bischof diskutiert Martin Steiger über den Begriff der «privaten Personen». Dabei fragen sich die beiden unter anderem, ob es wirklich beabsichtigt ist, dass Beamte nicht unter die meisten Strafbestimmungen im DSG fallen.