Die Einführung der Rassismusstrafnorm in der Schweiz war von vielen Kontroversen begleitet, und sie halten an. Nicht zuletzt deshalb, weil dieser Gesetzesartikel nur die schlimmsten Fälle von Rassimus unter Strafe stellt, aber die allermeisten Fälle rassistischer Rede, rassistischen Handelns unter dem Radar des Rechts durchgehen. Warum das so ist, warum das problematisch ist und was geändert werden müsste, darüber diskutieren die Rechtsanwältin Brigitte Lembwadio, Alma Wiecken, Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, und Tarek Naguib, Rechtswissenschaftler und Rassismusexperte, unter der Leitung von Vjosa Gervalla und Christoph Keller.