Das Schweizer Migrationsrecht erfindet eine Normalität, die es so nicht gibt, weder den «Normalschweizer» gibt es, und auch nicht ein normales «Herkunftsland». Aber es gibt ein Recht, im «eigenen Land» bleiben und leben zu dürfen - diese Haltung bekräftigt der Zürcher Rechtsanwalt Babak Fargahi, der zu dieser Frage geforscht hat; heute vertritt er Menschen mit einer Migrationsgeschichte vor Gericht und erlebt beinahe täglich, wie die Schweiz dieses Recht auf das «eigene Land» verwehrt, und zwar in sehr vielfältiger Hinsicht. Die Fragen an Babak Fargahi stellt Christoph Keller.