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Wahrscheinlich ist es uns allen schon einmal passiert, dass wir nach dem Friseurbesuch bereuten, uns für eine neue Frisur entschieden zu haben. Aber die wenigsten von uns haben im Anschluss den Friseur wegen Körperverletzung verklagt. Diese spezielle Option spielt, im Kontext eines Wechsels von langem Haar zu einem Bubikopf, der Landgerichtsrat Dr. Bergmann aus Cottbus im Hamburgischen Correspondenten vom 6. Dezember 1925 durch. Sein Fallbeispiel betrachtet diese juristische Fragestellung – man ist versucht zu sagen: natürlich – aus der Perspektive eines Mannes, dessen Tochter, die neuerdings einen Bubikopf trägt, minderjährig ist und ihr Taschengeld sowieso nur ausgeben darf für Zwecke, die der Vater billigt. Zu welchen Schlüssen der Jurist kam, und ob die Friseure 1925 einen Grund hatten, nervös zu werden, teilt uns Frank Riede mit.