Der Ku-Klux-Klan in der Weimarer Republik! Eben einen solchen Ableger des rassistischen und militanten U.S.-Amerikanischen Geheimbundes mit dem Namen „Orden der Ritter vom feurigen Kreuz“ hatte die Berliner Kriminalpolizei aufgelöst und zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. Während das Pinneberger Tageblatt in unserer gestrigen Folge eine potentielle Gefährlichkeit dieses Bundes herausgestellte, klassifizierte der Hamburgische Correspondent am 11. September 1925 den deutschen Klan als wenig ernstzunehmende von Betrügern aus Profitgier begründete Organisation. Wo genau dazwischen die Wahrheit zu finden ist, ist kaum zu sagen. Die Tatsache, dass alle in diesem Kontext Angeklagten im Jahre 1926 vom Präsidenten Hindenburg durch eine Amnestie einer weiteren juristischen Verfolgung entzogen wurden, kann aber kaum als Argument für eine Harmlosigkeit der Gruppierung gelten.
Es liest Frank Riede.