Im Kaiserreich bestand der Finanzausgleich zwischen dem Reich und den Ländern darin, dass die Länder das Reich finanzierten, wenn dessen Einnahmequellen, Zölle und Verbrauchssteuern, nicht genügten. In der Weimarer Republik kehrte sich dieses Verhältnis um. Das Reich zog die wesentlichen Steuern ein und reichte das Geld an die Länder weiter, wobei es sich am Bedarf der Länder orientierte. Dass dabei ein komplizierter Aushandlungsprozess begann, der heute in noch komplizierterer Fassng fortlebt, liegt auf der Hand. Die Wilhelmsburger Zeitung vom 8. Juli 1925 berichtet von den Streitigkeiten im Steuerausschuss des Reichstages um die Prozente der Steuereinahmen, die an die Länder gehen sollen. Frank Riede kennt die Details.