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Am sogenannten Verfassungstag, dem Nationalfeiertag der Weimarer Republik am 11. August, erkennt man viel von der Misere, die über ihre gesamte Dauer auf der ersten gesamtstaatlichen Demokratie auf deutschem Boden lastete. 1921 zum Gedenken an die Unterzeichnung der Reichsverfassung 1919 erstmals begangen, war er doch kein landesweiter gesetzlicher Feiertag; d.h. während dieser Status in einigen Ländern wie Baden oder Hessen zustande kam, verzichtete man etwa in Bayern auf ein entsprechendes Bekenntnis zur Republik. In Hamburg mit seinen langen hanseatischen und freistädtischen Traditionen war ein solches dagegen relativ weit verbreitet, und der liberale Hamburger Anzeiger nahm den Verfassungstag 1925 denn auch zum Anlass, an die lange Demokratiegeschichte der Stadt nachdrücklich zu erinnern. Wichtiger Kronzeuge ist ihm dabei der „Alt-Achtundvierziger“ Friedrich Christoph Dahlmann. Weshalb, weiß Frank Riede.