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Mit dem Nachrichtendienstgesetz haben die Schweizer Geheimdienste ein mächtiges Werkzeug in die Hand bekommen: die Funk- und Kabelaufklärung. Sie ermöglicht es, uns alle, alle Bügerinnen und Bürger, ständig zu überwachen, auch ohne einen Verdacht auf kriminelle Handlungen. Das geht so nicht, weil damit Menschenrechte verletzt werden - so hat das Bundesgericht geurteilt. Erik Schönenberger, Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft und der Anwalt Viktor Györffy, Präsident und Gründer von grundrechte.ch erklären, wo die Sammelwut die Menschenrechte mehr als nur tangiert.