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Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gefällt, das den Gegnern des Rundfunkbeitrags Recht gibt: Wer die Öffentlich-Rechtlichen für zu einseitig hält, kann künftig vor Verwaltungsgerichten gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags klagen. Das ist ein überraschendes Urteil, denn bislang haben Verwaltungsgerichte solche Klagen abblitzen lassen. Sie verwiesen stattdessen auf die Rundfunkräte, die für die inhaltliche Kontrolle der Programme zuständig sind.