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Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet. Die Pflicht zum Aufzeichnen ist da, wird aber **noch** nicht kontrolliert.

In dieser Episode sprechen Herr Walla und Rechtsanwalt Dr. Schlegel über die Arbeitszeiterfassung und bringen Fallbeispiele zur Sprache, welche Ihnen zeigen, wie wichtig es ist, die Pausenzeiten einzuhalten!

Highlights
1. Nie mehr als 6:00 Std. arbeiten ohne Pause! Ab 6:01 Std. 30 Minuten Pause.
2. Tägliche höchst Arbeitszeit liegt bei 8 Std. / Das kann auf 10 Std. gestreckt werden, **ABER** es darf kein Dauerzustand sein und dabei sind weitere Faktoren zu beachten.
3. Überschreite ich 9 Std. müssen weitere 15 Min Pause gemacht werden.
4. Zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Folgetag muss eine Ruhezeit von 11 Std. Liegen

Bei einem Notfall, z.B. Schmerzpatient kann die 10 Std. Grenze überschritten werden, ABER es muss dokumentiert werden. Es darf kein DAUERZUSTAND sein!

Kontaktdaten Dr. Uwe Schlegel
Telefon: 0221 8804060
Mail: uwe.schlegel@etl.de
Web: www.etl-rechtsanwaelte.de

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