„Zuverdienst“ ist ein vor allem im psychiatrischen Hilfesystem existierende Angebotsform zur Förderung einer niedrigschwelligen Teilhabe am Arbeitsleben. Die etwas unspezifische Begrifflichkeit drückt aus, dass die in dieser Form beschäftigten Menschen ihren Lebensunterhalt primär aus anderen Quellen speisen (häufig aus Transferleistungen wie Erwerbsminderungsrente, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder HARTZ IV) und die Tätigkeiten einen - meist geringen - Zuverdienst zu diesen Einkommen ermöglichen.