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Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt,dass die Bundesregierung zwar die verfassungsrechtlich notwendigen Korrekturen vollzogen, zugleich die Berechnungsmethode in anderen Punkten aber so verändert hat, dass dies den Korrekturen entgegen wirkt. Hierzu gehört,die Veränderung der Referenzgruppe: Früher wurde der Regelsatz auf Basis des Ausgabeverhaltens der einkommensschwächsten 20 Prozent der Alleinstehenden berechnet, jetzt sind es nur noch die unteren 15 Prozent. Damit bildet eine deutlich ärmere Gruppe den Maßstab für den Regelsatz. Dies verringert den Regelsatz um 11 Euro.