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Seit 2004 gibt es in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). 20 Jahre später sind Betroffene von einer Gleichstellung und Barrierefreiheit noch weit entfernt. Das zeigt die Realität auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden wie auch im öffentlichen Verkehr. So wurde der Schweiz durch die Vereinten Nationen nach einer ersten Überprüfung auch eine mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention attestiert – einer Vereinbarung, welche die Schweiz im Jahr 2014 eigentlich ratifiziert hatte. 2024 geht die Umsetzung des BehiG nun von einer Phase der Übergangsfrist zu Übergangsmassnahmen.