Reporter Sascha Kircher ist für die VRM viel in Gerichtssälen, um über die Verbrechen, die dort verhandelt werden, zu berichten. Mit Volontärin Nadja Bedoui redet er über zwei Prozesse, die ihn beide auf unterschiedliche Weise in der Berichterstattung herausgefordert haben.
Beim ersten Fall geht es um einen der Prozesse, die zu den Untreue-Vorwürfen bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt und Wiesbaden geführt wurden. Beim zweiten handelt es sich um einen Prozess zu einem tödlichen Verkehrsunfall mit zwei jungen Angeklagten, in dem aber nicht die jungen Angeklagten vor Gericht standen, sondern ein Pfarrer, der in den Unfall verwickelt wurde.
Es geht unter anderem warum, wie Journalisten mit Persönlichkeitsrechten umgehen und wann sie Namen anonymisieren müssen. Dabei ist es immer eine schwierige Gratwanderung zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten. Oft kann schon eine Berufsbezeichnung identifizierend wirken, manchmal ist es aber auch gar nicht nötig, die Identität von Straftätern zu schützen.
R(h)einhören lohnt sich!
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