Der Wasserhahn in der Wohnung tropft, ein Schalter ist kaputt oder der Rollladengurt klemmt. Ist doch nur eine Kleinigkeit, denken sich viele Mieter und legen selbst Hand an.
Ab wann muss aber der Vermieter Mängel in der Wohnung reparieren? Unser Wiki-Peter hat bei Gunther Geiler vom Deutschen Mieterbund Nürnberg und Umgebung nachgefragt!
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