Immobilienrechtsexpert Mark Krenn gibt einen Überblick über die Ziele und Regelungen der EU-Taxonomy-Verordnung österreichischen Grundbuchs.
Die übergeordnete Zielsetzung der EU-Taxonomy-Verordnung ist die Bildung eines einheitlichen Systems zur Klassifikation für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zur Schaffung eines „Nachhaltigen Finanzwesens“. "Grüne" Wirtschaftsaktivitäten werden vereinheitlicht und transparent definiert. Die EU-Taxonomy wird nachhaltigen Einfluss auf die Immobilienwirtschaft haben.
Mark Krenn ist Partner und Rechtsanwalt bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte und leitet dort die Immobilienrechtspraxis für Zentral- und Osteuropa.
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