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Wer eine GmbH gründen möchte, geht in der Regel zum Notar, unterzeichnet den Gesellschaftsvertrag und wartet auf die Eintragung im Firmenbuch, bis mit der Gesellschaft gestartet werden kann. Was passiert jedoch, wenn man schon früher tätig wird und z. B. schon vor der Eintragung einen Mietvertrag für die Gesellschaft abschließt? Das beantwortet euch der strategische Steuerberater Roman Jagersberger!