Und hier kommt schon Folge 2 unserer Doppelepisode zum "Vermächtnis der verstorbenen Aktionärin". Die steuerlichen Themen sind diesmal aber ganz anders: Es geht einmal mehr um die Kapitaleinlagereserven. Was muss man eigentlich beachten, dass man Kapitaleinlagen verrechnungssteuerfrei zurückzahlen kann? Wir besprechen ein aktuelles Bundesgerichtsurteil, in dem das Bundesgericht fünf Kriterien festhält – und dabei teilweise die ESTV-Praxis widerlegt.
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