Jeden Tag nehmen sich in Deutschland 25 Menschen das Leben, über 9.000 Menschen im Jahr. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB im Februar letzten Jahres, wird die Debatte um den assistierten Suizid auch in der Ärzteschaft geführt. Die ethischen Herausforderungen bei der Hilfe zur Selbsttötung führen zu vielen offenen Fragen: Welche Rolle kann die Ärzteschaft einnehmen? Ist es eine rein ärztliche Aufgabe, sich diesem Thema zu widmen? Oder müssen auch andere Berufsgruppen diese Debatte führen?
In der ersten Folge der dritten Staffel unseres Ärzteblatt-Podcasts spricht Prof. Henrik Herrmann, Präsident der ÄKSH, mit Dirk Schnack über offene Fragen, interdisziplinäre Lösungen und eine inhaltsdichte und emotionale ärztliche Debatte während der Kammerversammlung.