47 - Rente mit 67 - richtig und wichtig?
14. Rente mit 67 - richtig und wichtig?
Transkription des Textes
„Rente mit 67 richtig und wichtig?“
Jeder zweite Erwerbstätige oder Arbeitsuchende geht früher in Rente. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Die Rente mit 67 ist laut Regierung vor allem ein unverzichtbarer Beitrag zur Generationengerechtigkeit.
Rente mit 67 Jahren? Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen jetzt schon früher in Rente.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente. Es kann aber auch daran liegen, dass jemand als Arbeitsuchender mit seiner veralteten Qualifizierung keine Beschäftigungsangebote mehr erhält. Oder die Menschen können es sich schlichtweg leisten, früher in Rente zu gehen.
Wie ist das Verhältnis zwischen Rentenbeziehern und Rentenzahlern?
Gegenwärtig kommen auf einen Rentenbezieher dreieinhalb Erwerbstätige. Das waren früher mehr.
Für die Zukunft ist absehbar, dass steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten das Verhältnis weiter verschlechtern. In 30 Jahren versorgen zwei Beitragszahler einen Rentenempfänger. Um das zu finanzieren, brauchen wir eine Veränderung des Rentensystems.
Ist das Verhältnis wirklich schlechter als früher?
Ja. Rentnerinnen und Rentner beziehen schon heute ihre Rente im Durchschnitt viel länger als früher: Waren es 1960 noch zehn Jahre, kann ein Rentner oder eine Rentnerin heute die Rente im Durchschnitt bereits 18 Jahre lang genießen. 2030 werden es bereits 20 Jahre sein. Damit das bezahlbar bleibt, muss die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zu den Rentenbeziehern steigen. Nur so bleibt die gesetzliche Rentenversicherung auf einem soliden und solidarischen Fundament.
Was ändert sich genau? Wann können Arbeitnehmer in Rente gehen?
Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise bis
zum Jahr 2029 von 65 auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, kann mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen und der Jahrgang 1959 mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren.
Kann man nach 45 Arbeitsjahren noch mit 65 in Rente gehen?
Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, wird auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können. Dazu zählen auch die Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu.
Was geschieht, wenn man nicht auf 45 Beitragsjahre kommt?
Dann nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist mit Abzügen. Zum Beispiel für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten Altersteilzeitvereinbarungen.
Was kostet eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer die vorzeitige Rente?
Wer früher in Rente geht und damit länger Rente bekommt, muss lebenslange Abzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer zum Beispiel nach 35 Versicherungsjahren mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, muss Abzüge von 14,4 Prozent, sprich 48 Monate x 0,3 Prozent hinnehmen.
Erhöht sich die Rente, wenn man bis 67 arbeitet?
Ja, natürlich, weil Sie zwei Jahre länger in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente von rund 1.176 Euro. Arbeitet er bis 67, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 52 Euro, im Osten um rund 46 Euro.
Müssen auch schwer behinderte Menschen bis 67 arbeiten?
Nein. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf62 Jahre. Wer dann mit 62
statt mit 65 in Rente geht, der muss Abzüge von Prozent pro Monat hinnehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwer behindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Was passiert, wenn sich die Erwerbsfähigkeit einschränkt?
In diesem Fall tritt die Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung ein. Abhängig vom Rentenbeginn steigt das Rentenalter ohne Abzüge ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Wer früher auf diese Rente angewiesen ist, muss Abzüge in Kauf nehmen – höchstens jedoch 10,8 Prozent. Ausnahmen gibt es für Versicherte mit 35, ab 2024 mit 40 Beitragsjahren. Für sie gilt weiterhin die Altersgrenze 63.
Was ändert sich bei der Witwen- und Witwerrente?
Parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze steigt ab 2012 auch die für die große Witwen- oder Witwerrente stufenweise von 45 auf 47 Jahre – abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfallen ab 2029 wird diese Rente an den hinterbliebenen Ehepartner erst ab dem Alter von 47 Jahren gezahlt.
Bleibt die Rendite bei der Rente mit 67 positiv?
Ja, die Versicherten werden im Normalfall auch in Zukunft mehr Rente bekommen, als sie nach einem langen Arbeitsleben an Beiträgen eingezahlt haben. Die Rendite wird zwar langfristig sinken, sie wird aber positiv bleiben. Das bestätigt auch die Stiftung Warentest.
Reicht die gesetzliche Rente in Zukunft zur Alterssicherung?
Mit der gesetzlichen Rente alleine dürfte der gewohnte Lebensstandard nicht zu halten sein. Über betriebliche und private Zusatzversicherungen weitere Vorsorge zu treffen, ist unerlässlich. Es gibt vielfältige Möglichkeiten und attraktive staatliche Förderungen hierfür. Die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge bilden drei Säulen für einen finanziell gesicherten Lebensabend.
Wird die Rente mit 67 auch auf die Beamtenversorgung übertragen?
Ebenso wie die so-Aalen Sicherungssysteme soll auch die Beamtenversorgung langfristig gesichert werden. Daher werden Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der Bundesbeamten übertragen. Auch
Beamte werden damit ab 2029 grundsätzlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Wer vorzeitig ausscheidet, muss grundsätzlich Abschläge hinnehmen. Übertragen wird aber auch die Regelung, dass ein Beamter nach 45 Dienstjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen kann. Für die Landesbeamten erarbeiten die Bundesländer derzeit eigenständige Regelungen.
Wo erhalte ich Auskünfte zu meiner persönlichen Rentensituation?
Informieren Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800. Bestellen Sie dort die Broschüre zur „Rente mit 67“ oder lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten.