„Der 55-jährige Zahnarzt Groll streitet mit seiner ehemaligen Freundin, der 20-jährigen Laborassistentin Emsig, über die Herausgabe einiger Luxusgegenstände, die er ihr angeblich nur geliehen haben will.“
„Zur Aufhellung seines Lebensabends will Witwer Horst seine Dachgeschosswohnung umgestalten und an eine attraktive Studentin vermieten.“
Junge Menschen, die Jura studieren, lesen so etwas häufig. Solche Sätze stehen nämlich in den Beispielfällen, mit denen sie in Vorlesungen und Seminaren üben, Gesetze auszulegen und anzuwenden.
Ist das ein Problem, außer dass die Texte ein wenig aus der Zeit gefallen wirken? Beeinflussen sie möglicherweise die Studierenden – und damit auch ihre spätere Arbeit als Anwälte und Richterinnen? Wie geht die Uni Münster mit dem Thema um? Um diese Fragen und die Antworten darauf geht es heute.