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# Wenn Unterhaltsverzicht zum Bumerang wird

Kann eine Mutter wirklich auf Kindesunterhalt verzichten, um mit den Kindern ins Ausland zu ziehen? Diese brisante Frage steht im Mittelpunkt dieser aufschlussreichen Episode. Der Fall eines Vaters, der sich auf einen mündlichen Deal einließ und später von ausländischen Behörden zur Kasse gebeten wurde, zeigt die Tücken solcher Vereinbarungen.

## Wichtige Erkenntnisse:

- Kindesunterhalt ist ein Recht des Kindes, nicht der Eltern

- Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden

- Internationales Unterhaltsrecht muss beachtet werden

- Eine gerichtlich geprüfte, schriftliche Vereinbarung ist unerlässlich

## Was Sie wissen müssen:

Bei geplanter Auswanderung mit Kindern ist eine rechtlich wasserdichte Regelung zu Umgang und Unterhalt zwingend erforderlich. Das ausländische Rechtssystem kann dabei zusätzliche Herausforderungen schaffen.

Hören Sie jetzt rein und erfahren Sie, wie Sie bei internationalen Familiensachen rechtlich auf der sicheren Seite bleiben!

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Rechtsanwalt Klaus Wille
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