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Was ist ein Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld I) - was ist das Einstiegsgeld (Arbeitslosengeld II)?
Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten. Was das jeweils ist und welche Voraussetzungen man mitbringen muss, das erfahrt ihr hier in dieser Folge von Start-up BW – DER PODCAST.
Der Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind Kann-Leistungen, d.h. jede regionale Agentur für Arbeit bzw. jedes Jobcenter ist frei in der Entscheidung, ob die Förderung bewilligt wird oder nicht. Einzureichen ist immer eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
Simone Kocher (Teamleiterin allgemeine Arbeitsvermittlung, Agentur für Arbeit Stuttgart) und Regina Paulitz (Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit – Expertin Förderung, Eingliederungsleistungen) erklären in dieser Folge die Fördermöglichkeiten für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Ab Minute 16:15 spielen wir in einem zweiten Teil dieser Folge drei exemplarische Fälle auf unserem Holodeck durch:
[16:35] Angela Müller, 43 Altenpflegerin, 2 Kinder, will sich mit ayurvedischen Massagen selbständig machen.
[22:03] Jupp Maier, 62, ungelernte Thekenkraft, will sich mit einem Paket Shop selbständig machen.
[26:49] Frau Schmidt, 57, Industriekauffrau, will sich als Trauerrednerin selbständig machen.

Wichtigste Learnings: Arbeitslosigkeit muss bereits vorliegen. Den Antrag immer VOR der Aufnahme der Selbständigkeit stellen, da nicht rückwirkend bearbeitet bzw. ausgezahlt werden kann.

Ein Blick in die Shownotes lohnt sich, da haben wir relevante Links für euch zusammengefasst!