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Während die Antragsfrist für den Energiekostenzuschuss 1 (Förderzeitraum Februar bis September 2022) mit 15.2.2023 bereits abgelaufen ist, wurden nun durch die Novellierung des UEZG die gesetzlichen Grundlagen für die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 für das vierte Quartal 2022 sowie die Gewährung eines neuen Energiekostenzuschusses 2 für das Jahr 2023 geschaffen. Die neuen bzw adaptieren Förderungsrichtlinien liegen zwar im Detail noch nicht vor, jedoch wurden seitens des ressortzuständigen Wirtschaftsministeriums weitere Informationen mitgeteilt.

Mehr dazu hört ihr in dieser Podcastfolge. Zu Gast im Steueraffen Studio ist Martin Scherbela - er ist Berufsanwärter bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at).

STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at