Frühling - Zeit zum Ausmisten, oder? Doch wie sieht es mit Belegen oder Dokumenten aus? Was darf weggeworfen werden? Was muss noch wie lange und in welcher Form aufbewahrt werden? Grundsätzlich müssen Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) 7 Jahre aufbewahrt werden. Aber es können sich auch andere Aufbewahrungspflichten und –fristen anderen Spezialgesetzen (zB COVID-19 Förderungen und Zuschüsse) ergeben. Und genau das wollen wir uns in dieser Folge genauer ansehen.
Zu Gast im Steueraffen Studio ist Andreas Thaller, Manager Tax von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at).
STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.