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Im Rahmen der COVID-19-Gesetze wurde die Möglichkeit einer bis zu dreiwöchigen „Sonderbetreuungszeit“ für betreuungspflichtige Kinder und Behinderte geschaffen. Als Ausgleich für den Entfall der Arbeitsleistung hat der Arbeitgeber Anspruch auf die Vergütung von einem Drittel des fortgezahlten Entgelts durch den Bund.

In dieser Folge informiert euch unsere Expertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at) über die Corona-Sonderbetreuungszeit - was ist das genau? Wer kann sie in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr unter www.steueraffe.at